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   BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84   

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BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84 (https://dejure.org/1984,5409)
BVerwG, Entscheidung vom 06.12.1984 - 8 B 85.84 (https://dejure.org/1984,5409)
BVerwG, Entscheidung vom 06. Dezember 1984 - 8 B 85.84 (https://dejure.org/1984,5409)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anerkennung einer Wohnung als steuerbegünstigt - Bestimmung einer Eigentumswohnung zur Dauernutzung oder nur zum vorübergehenden Gebrauch

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  • BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 14.77

    Eigentumswohnung - Wohnfläche - Steuerbegünstigte Wohnung - Wohnbedarf -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Wie der Senat wiederholt entschieden hat, darf eine Zweitwohnung nur dann als steuerbegünstigt anerkannt werden, wenn sie bei gleicher Sachlage als Erstwohnung anerkannt werden müßte (vgl. Urteil vom 1. März 1978 - BVerwG 8 C 14.77 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 22 S. 43 m.weit.Nachw.).

    ist aus diesem Grunde für die Anerkennungsfähigkeit erforderlich, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA S. 14 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 36 S. 8 ).

    Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer nicht dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II.WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f. ).

  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Danach sind mit einer Aufklärungsrüge nicht nur die Beweismittel zu bezeichnen, deren sich das Tatsachengericht nicht bedient haben soll; es ist vielmehr auch im einzelnen darzulegen, aus welchem Grunde sich die unterbliebene Beweisaufnahme dem Tatsachengericht hätte aufdrängen müssen und inwiefern das angefochtene Urteil auf dem geltend gemachten Aufklärungsmangel beruht oder zumindest beruhen kann (ständige Rechtsprechung, vgl. u.a. Beschluß vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164 S. 42 ) .

    Überdies verletzt ein Tatsachengericht seine Pflicht zur erschöpfenden Aufklärung des Sachverhalts grundsätzlich nicht, wenn es von einer Beweiserhebung absieht, die eine anwaltlich vertretene Partei nicht ausdrücklich beantragt (vgl. Beschluß vom 2. März 1978, a.a.O. S. 44 m.weit.Nachw.; ständige Rechtsprechung).

  • BVerwG, 11.02.1983 - 8 C 68.81

    Wohnungsbau - Zwei Wohnungen - Steuerbegünstigung - Pflichten des Eigentümers

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    ist aus diesem Grunde für die Anerkennungsfähigkeit erforderlich, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA S. 14 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 36 S. 8 ).

    Daß unter einer förderungsfähigen dauernden (Eigen)Nutzung einer Wohnung nur die Führung eines selbständigen Haushalts (durch den Eigentümer und dessen Haushaltsangehörige oder durch Dritte) zu verstehen ist, ist ebenfalls durch die Rechtsprechung des Senats bereits geklärt (vgl. Urteil vom 11. Februar 1983, a.a.O.).

  • BVerwG, 02.11.1978 - 3 B 6.78

    Ersatz eines Vertreibungsschadens - Schaden an Grundvermögen und

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Die mit der Beschwerde erhobene Rüge mangelnder Sachaufklärung kann nicht Beweisanträge ersetzen, welche die Partei vor dem Tatsachengericht selbst zumutbarerweise stellen konnte, aber zu stellen unterlassen hat (vgl. Beschluß vom 2. November 1978 - BVerwG 3 B 6.78 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 116 S. 14 ).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Der Verwaltungsgerichtshof war nicht verpflichtet, seine beabsichtigte Entscheidung oder die sie tragende Rechtsauffassung schon vor der Urteilsberatung festzulegen und in der mündlichen Verhandlung zur Erörterung zu stellen (vgl. Beschluß vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12 S. 5 ).
  • BVerwG, 24.10.1979 - 8 C 30.79

    Bezugsfertigkeit eines Familienheims mit zwei Wohnungen - Anerkennungsgegenstand

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    ist aus diesem Grunde für die Anerkennungsfähigkeit erforderlich, daß sie zur Dauernutzung als (Zweit-)Wohnung durch den Eigentümer oder durch Dritte bestimmt ist und entsprechend genutzt wird (vgl. Urteile vom 1. März 1978, a.a.O. S. 44, 49; vom 24. Oktober 1979 - BVerwG 8 C 30.79 - UA S. 14 und vom 11. Februar 1983 - BVerwG 8 C 68.81 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 36 S. 8 ).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 7 B 168.79

    Zweifel über die Förderungsvoraussetzung der Nichterhebung eines Schulgeldes

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Aus der für den Umfang der verfahrensrechtlichen Aufklärungspflicht maßgebenden materiellrechtlichen Sicht des Berufungsgerichts (vgl. u.a. Beschluß vom 23. Oktober 1979 - BVerwG 7 B 168.79 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 122 S . 22 m.weit.Nachw.) bedurfte es keiner Beweiserhebung.
  • BVerwG, 03.08.1977 - 8 C 59.76

    Anerkennung einer Eigentumswohnung als steuerbegünstigt - Voraussetzungen für die

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer nicht dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II.WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f. ).
  • BVerwG, 27.04.1977 - 8 C 43.76

    Anerkennung einer als Ferienwohnung baurechtlich genehmigten und als Zweitwohnung

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Daß unter einer förderungsfähigen Dauernutzung grundsätzlich nur eine solche durch dieselben Benutzer zu verstehen ist, während eine andauernde Nutzung durch ständig wechselnde Benutzer nicht dem vorrangigen Förderungsziel des Zweiten Wohnungsbaugesetzes entspricht, den Wohnungsbedarf von Wohnungssuchenden zu decken (vgl. § 1 Abs. 2 Satz 1 II.WoBauG), hat der Senat ebenfalls wiederholt entschieden (vgl. Urteile vom 27. April 1977 - BVerwG VIII C 43.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 17 S. 17 , vom 3. August 1977 - BVerwG VIII C 59.76 - Buchholz 454.4 § 82 II.WoBauG Nr. 19 S. 25 und vom 1. März 1978, a.a.O. S. 47 f. ).
  • BVerwG, 03.12.1975 - 8 C 20.75

    Periodisch vermietetes Ferienhaus - Steuerbegünstigte Wohnung - Zweithaus -

    Auszug aus BVerwG, 06.12.1984 - 8 B 85.84
    Insbesondere ist bereits durch das Urteil vom 3. Dezember 1975 - BVerwG VIII C 20.75 - (Buchholz 454.4 § 2 II.WoBauG Nr. 1 S. 1 ) geklärt, daß eine nur zur zeitweiligen Eigennutzung und im übrigen zur Nutzung durch Dritte bestimmte Wohnung nicht zu den nach § 2 Abs. 2 II.WoBauG förderungsfähigen Wohnungstypen gehört.
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